Oldtimer- und rote Kennzeichen (KraftStG § 9 Abs. 4, § 1)
Die Kfz-Steuer für Oldtimer- und rote Kennzeichen beträgt pauschal jährlich
46 Euro für Krafträder und
191 Euro für alle übrigen Kraftfahrzeuge.
(Die
Zulassung eines Kraftfahrzeugs als Oldtimer ist in der Straßenverkehrs-Zulassungs-
Ordnung (StVZO) geregelt. Auf Antrag wird für ein
Fahrzeug ein amtliches Oldtimer-Kennzeichen
zugeteilt, wenn es vor mindestens 30 Jahren erstmalig zum Straßenverkehr zugelassen
wurde und vornehmlich zur Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes eingesetzt wird
und gemäß
StVZO § 21c eine Betriebserlaubnis als Oldtimer erhalten hat)
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