Anhängerzuschlag (KraftStG § 10)
Der
Anhängerzuschlag für die Dauer eines Jahres beträgt 373 Euro
und ist unabhängig von der zulässigen
Gesamtmasse des Anhängers.
(Die Möglichkeit
des Anhängerzuschlags besteht nicht bei folgendem Zugfahrzeug oder
Anhänger: Personenkraftwagen, Kraftrad, Wohnwagen)
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© 2007-2020 Thomas W. W. Rode, Wendeburg, E-Mail:
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