Diesel-News vom 09.09.2006

Nachrüster erhalten 330 Euro

Die Nachrüstung mit Rußpartikelfiltern bei Diesel-Pkw soll ab 2007 mit 330 Euro gefördert werden. Dieses beschlossen jetzt die Landesfinanzminister.

Zum Thema „Förderung der Nachrüstung von Dieselfahrzeugen mit Rußpartikelfiltern“ trafen sich am 7. September die 16 Landesfinanzminister zu einer Konferenz. Kfz-Steuer.de erfuhr aus gut informierten Kreisen, dass nun eine Entscheidung gefallen ist.

Bayern und Rheinland-Pfalz haben einen Entwurf ausgearbeitet, der mehrheitlich von den Bundesländern angenommen wurde. Dieser Entwurf legt fest, dass der Einbau eines Rußpartikelfilters in einen Diesel-Pkw ab dem Jahre 2007 mit 330 Euro gefördert wird. Für Diesel-Pkw, die dann keinen Rußpartikelfilter ihr eigen nennen hingegen, ist ab 2007 bis 2010 eine Erhöhung der Kfz-Steuer von jährlich 1,60 Euro je angefangene 100 cm³ Hubraum fällig (NRPF-Zuschlag).

Den NRPF-Zuschlag können Sie demnächst direkt auf Kfz-Steuer.de unter Personenkraftwagen durch Auswahl der Antriebsart berechnen. Sie können dann ermitteln, ob sich die Anschaffung eines Rußpartikelfilters (RPF) für Ihren Diesel-Pkw lohnt und sinnvoll ist.

Schauen Sie deshalb öfters hier vorbei!


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