Diesel-News vom 09.09.2006
Nachrüster erhalten 330 Euro
Die Nachrüstung mit Rußpartikelfiltern bei Diesel-Pkw soll ab 2007 mit 330 Euro
gefördert werden. Dieses beschlossen jetzt die Landesfinanzminister.
Zum Thema „Förderung der
Nachrüstung von Dieselfahrzeugen mit Rußpartikelfiltern“ trafen sich am 7.
September die 16 Landesfinanzminister zu einer Konferenz. Kfz-Steuer.de erfuhr
aus gut informierten Kreisen, dass nun eine Entscheidung gefallen ist.
Bayern und Rheinland-Pfalz haben
einen Entwurf ausgearbeitet, der mehrheitlich von den Bundesländern angenommen
wurde. Dieser Entwurf legt fest, dass der Einbau eines Rußpartikelfilters in
einen Diesel-Pkw ab dem Jahre 2007 mit 330 Euro gefördert wird. Für
Diesel-Pkw, die dann keinen Rußpartikelfilter ihr eigen nennen hingegen, ist
ab 2007 bis 2010 eine Erhöhung der Kfz-Steuer von jährlich 1,60 Euro je angefangene 100
cm³ Hubraum fällig (NRPF-Zuschlag).
Den NRPF-Zuschlag können Sie demnächst direkt auf Kfz-Steuer.de unter Personenkraftwagen
durch Auswahl der Antriebsart berechnen.
Sie können dann ermitteln, ob sich die Anschaffung eines Rußpartikelfilters (RPF) für Ihren Diesel-Pkw lohnt und sinnvoll ist.
Schauen Sie deshalb öfters
hier vorbei!
© 2006-2017 Thomas W. W. Rode, Wendeburg, E-Mail:
info@Kfz-Steuer.de
(Alle Angaben ohne Gewähr!)
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