Diesel-News vom 23.10.2006
Gesetz zur Förderung der Nachrüstung von Rußpartikelfiltern in Sicht
Mehr als vier Jahre nachdem sich die Politik erstmals mit der Förderung von
Rußpartikelfiltern für Kraftfahrzeuge beschäftigt hat, ist nun ein
entsprechendes Gesetz in erkennbare Nähe gerückt. Bundesminister Peer Steinbrück
(SPD) will in diesen Tagen ein Abschlussschreiben an die Finanzministerkonferenz
der Länder schicken, um die Eckpunkte für ein Gesetz festzulegen. Die
steuerliche Förderung ist im Bundesrat zustimmungspflichtig. In diesem Jahr gibt
es jedoch lediglich noch drei Bundesratssitzungen, daher ist Eile geboten, denn
etwa zwei Millionen Besitzer von Dieselfahrzeugen warten auf die steuerliche
Förderung der Nachrüstung ihrer Fahrzeuge mit Rußpartikelfiltern.
Die Grundsätze der Förderung sind seit Juli bekannt und wurden im September forciert. Die Bundesländer haben
sich darauf geeinigt, dass der Staat die Kosten der Nachrüstung mit 330 Euro
fördert, indem er einen Abschlag bei der Kfz-Steuer gewährt. Gefördert werden
sollen Nachrüstungen in den Jahren 2007 bis 2009. Allein im ersten Jahr würde
dies bei den Ländern Steuerausfälle von fünf Millionen Euro verursachen.
In dem aktuellen Schreiben des Bundesministers an die Länder werden zwei Punkte
benannt, die noch zu klären sind. Erstens die Aufkommensneutralität, die nach
zwei Jahren überprüft werden soll, und zweitens den Förderbeginn. Der Bund will,
anders als die Länder, rückwirkend vom 1. Januar 2006 an fördern, weil dieses
Datum seit langem und auch im Bundesrat in Rede stand. Wenn sich die Länder
nicht darauf einlassen und an ihrem späteren Förderbeginn festhalten, will
Steinbrück angeblich trotzdem einen Gesetzentwurf ausarbeiten lassen.
© 2006-2017 Thomas W. W. Rode, Wendeburg, E-Mail:
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