Diesel-News vom 29.10.2006

Steuernachlass für Rußpartikelfilter-Einbau bestätigt

Das Nachrüsten von Diesel-Pkw mit Rußpartikelfiltern wird steuerlich gefördert. Nach Auskunft des baden-württembergischen Umweltministeriums haben sich Bund und Länder auf die Details geeinigt. Für die Nachrüstung eines Pkws soll es einen einmaligen Nachlass von 330 Euro rückwirkend vom 01.01.2006 an auf die Kfz-Steuer geben. Dieses wird über einen Kfz-Steuer-Aufschlag für Pkw, die nicht nachgerüstet werden, finanziert.

Die Besitzer von Diesel-Pkw, die nicht nachrüsten, sollen einen Aufschlag von jährlich 1,60 Euro pro angefangene 100 cm³ entrichten. Das Gesetz soll noch im November dieses Jahres vom Bundeskabinett beschlossen werden.

Der Einbau eines Rußpartikelfilters wird etwa mit 600 Euro angegeben. Die Werkstätten erwarten ein Milliardengeschäft.
 

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