Diesel-News vom 02.03.2007
Bundestag beschließt die Förderung von Dieselrußfiltern
Seit Gestern ist die steuerliche Förderung von
Diesel-Pkw mit nachgerüsteten umweltfreundlichen Rußpartikelfiltern beschlossene
Sache. Der Bundestag billigte den Steuer-Bonus mit großer Mehrheit, um die
Feinstaubbelastung durch den Straßenverkehr zu begrenzen. Das Gesetz sieht einen
einmaligen Nachlass bei der Kfz-Steuer von 330 Euro für den
nachträglichen Einbau eines wirksamen Filters rückwirkend vom 01.01.2006 bis
31.12.2009 für Fahrzeuge mit Erstzulassung bis 31.12.2006 vor. Wer weiter auf einen Rußfilter bei seinem Diesel-Pkw verzichtet,
muss vom 01.04.2007 an vier Jahre lang einen Aufschlag auf seine Kfz-Steuer in
Höhe von 1,20 Euro je angefangene 100 cm³ Hubraum jährlich bezahlen.
Jetzt fehlt nur noch die Bestätigung durch den Bundesrat
am 09.03.2007 und die Unterschrift des Bundespräsidenten, womit zu rechnen ist,
denn der Bundesrat hat bereits seine Zustimmung zum "Vierten Gesetz zur Änderung
des Kraftfahrzeugsteuergesetzes" signalisiert.
Die Kfz-Steuer mit und ohne Partikelfilter können
Sie in den nächsten Tagen direkt auf Kfz-Steuer.de unter
Personenkraftwagen berechnen. Sie können dann leicht ermitteln, ob sich die Anschaffung
eines Rußpartikelfilters für Ihren Diesel-Pkw lohnt und sinnvoll ist.
Außerdem informieren wir Sie über günstige Rußpartikelfilter und Werkstätten.
Schauen Sie doch öfters einmal vorbei!
© 2006-2017 Thomas W. W. Rode, Wendeburg,
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