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Diesel-News vom 09.03.2007

Bundesrat bestätigt Steuerförderung für Rußpartikelfilter ab 01. April 2007

Nach der Entscheidung des Bundestages vom 01.03.2007 hat heute auch der Bundesrat dem "Vierten Gesetz zur Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes" zugestimmt. Jetzt fehlt nur noch die Unterschrift des Bundespräsidenten unter die Gesetzesänderung, die dann am 01.04.2007 in Kraft tritt. Personenkraftwagen mit Selbstzündungsmotor - vornehmlich Diesel-Pkw - erhalten dann einen Kfz-Steuer-Nachlass von 330 Euro für den nachträglichen Einbau eines wirksamen umweltfreundlichen Rußpartikelfilters. Dies gilt rückwirkend vom 01.01.2006 bis 31.12.2009 für Fahrzeuge mit Erstzulassung bis 31.12.2006. Für Personenkraftwagen mit Selbstzündungsmotor ohne Rußpartikelfilter erhöht sich die Kfz-Steuer vom 01.04.2007 an vier Jahre lang um 1,20 Euro je angefangene 100 cm³ Hubraum jährlich.

Die Kfz-Steuer mit und ohne Partikelfilter können Sie in den nächsten Tagen direkt auf Kfz-Steuer.de unter Personenkraftwagen durch Auswahl der Antriebsart berechnen. Sie können dann leicht ermitteln, ob sich die Anschaffung eines Rußpartikelfilters für Ihren Diesel-Pkw lohnt und sinnvoll ist. Außerdem informieren wir Sie über günstige Rußpartikelfilter-Angebote. Schauen Sie doch öfters einmal vorbei!

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© 2006-2017 Thomas W. W. Rode, Wendeburg, E-Mail: info@Kfz-Steuer.de
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