Diesel-News vom 09.03.2007
Bundesrat bestätigt Steuerförderung für Rußpartikelfilter
ab 01. April 2007
Nach der Entscheidung des Bundestages vom 01.03.2007
hat heute auch der Bundesrat dem "Vierten Gesetz zur Änderung des
Kraftfahrzeugsteuergesetzes" zugestimmt. Jetzt fehlt nur noch die Unterschrift
des Bundespräsidenten unter die Gesetzesänderung, die dann am 01.04.2007 in
Kraft tritt. Personenkraftwagen mit Selbstzündungsmotor - vornehmlich
Diesel-Pkw - erhalten dann einen Kfz-Steuer-Nachlass von 330 Euro für den
nachträglichen Einbau eines wirksamen umweltfreundlichen Rußpartikelfilters. Dies gilt rückwirkend vom 01.01.2006 bis
31.12.2009 für Fahrzeuge mit Erstzulassung bis 31.12.2006. Für Personenkraftwagen
mit Selbstzündungsmotor ohne Rußpartikelfilter erhöht sich die Kfz-Steuer vom 01.04.2007 an vier Jahre lang um 1,20 Euro je angefangene 100 cm³ Hubraum jährlich.
Die Kfz-Steuer mit und ohne Partikelfilter können
Sie in den nächsten Tagen direkt auf Kfz-Steuer.de unter
Personenkraftwagen durch Auswahl der
Antriebsart berechnen. Sie können dann leicht ermitteln, ob sich die Anschaffung
eines Rußpartikelfilters für Ihren Diesel-Pkw lohnt und sinnvoll ist.
Außerdem informieren wir Sie über günstige Rußpartikelfilter-Angebote.
Schauen Sie doch öfters einmal vorbei!
© 2006-2017 Thomas W. W. Rode, Wendeburg,
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