Diesel-News vom 24.05.2007
Unternehmen fördern Partikelfilter-Nachrüstung / Firmen
unterstützen behinderte Menschen
Gute Nachricht für Menschen mit
Behinderungen, die Diesel-Pkw besitzen: Auch sie werden bei der Nachrüstung
ihrer Autos mit Rußpartikelfiltern dank einer Initiative von Unternehmen
finanziell unterstützt. Von der seit dem 1. April geltenden Regelung über
Nachlässe bei der Kfz-Steuer konnten viele von ihnen nicht profitieren, weil sie
von dieser Steuer ohnehin befreit sind.
Seit dem 01.04.2007 wird die Nachrüstung von Diesel-Pkw mit Partikelfiltern
steuerlich gefördert. Die Förderung gilt für Nachrüstungen ab dem 01.01.2006.
Wer einen Diesel-Pkw mit einem Filter nachrüstet, erhält einmalig eine
Entlastung bei der Kfz-Steuer von 330 Euro und braucht den Aufschlag von 1,20
Euro pro 100 cm³ Hubraum für Fahrzeuge ohne Filter nicht zu zahlen. Damit spart
er im Durchschnitt nochmals 100 Euro.
Behinderte Menschen sind oft ganz oder teilweise von der Kfz-Steuer befreit. Sie
können daher keine steuerliche Entlastung in Anspruch nehmen und müssen die
Nachrüstung ihres Dieselfahrzeugs mit einem Partikelfilter vollständig selbst
tragen. Eine gemeinsame Rabattregelung des Nachrüstherstellers TWINTEC, der
A.T.U. Werkstätten sowie des Bundesverbandes für Körper- und Mehrfachbehinderte
e.V. (BVKM) schafft hier Abhilfe. TWINTEC und A.T.U. geben gemeinsam den
Nachlass, der ansonsten über die Steuerbefreiung gewährt worden wäre. Dazu die
Parlamentarische Staatssekretärin im Bundesumweltministerium Astrid Klug:
"Industrie und Handwerk haben hier schnell einen unbürokratischen Weg gefunden,
der den betroffenen Menschen und der Umwelt gleichzeitig hilft. Ich freue mich
über diese hervorragende Lösung. Jeder Autofahrer kann durch die Nachrüstung die
Umwelt schützen und gleichzeitig den Wiederverkaufswert seines Fahrzeugs
erhöhen."
(Quelle: Pressemitteilung des BMU
vom 24.05.2007)
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