Geländewagen-News vom 21.03.2006
Steuererhöhung ist umstritten
Die Kfz-Steuer-Erhöhung für Geländewagen verstößt laut Beschluss des
Finanzgerichts Köln (Az. 6 V 3715/05) gegen die EU-Richtlinie. Geländewagen
werden seit dem 01.05.2005 höher besteuert, weil diese Fahrzeuge statt lediglich
nach zulässigem Gesamtgewicht wie Pkw nach Emissionsgruppe (Schadstoffausstoß),
Antriebsart und Hubraum besteuert werden.
Die Kölner Richter halten das für
unzulässig. Mehrzweckfahrzeuge wie beispielsweise ein Landrover seien nicht als
Pkw anzusehen und einzustufen.
Auch ein weiterer Fall liegt dem
Gericht bereits vor. Wegen der Erhöhung der Kfz-Steuer hat der Fahrer eines
Toyota Land Cruiser Typ J 7 Klage eingereicht (Az. 6 K 2378/05). Deshalb will
die Finanzverwaltung in ähnlichen Fällen bei Einsprüchen gegen
Kfz-Steuerbescheide das Verfahren bis zur Klärung ruhen lassen.
Tipp: Betroffene können auf
die anhängigen Verfahren verweisen und gegen ihren Steuerbescheid Einspruch
einlegen.
© 2006-2017 Thomas W. W. Rode, Wendeburg, E-Mail:
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(Alle Angaben ohne Gewähr!)
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