Geländewagen-News vom 19.06.2006

Die Mercedes G-Klasse kann weiterhin nach Gewicht besteuert werden

Für Halter des schweren Geländewagens Mercedes G-Modell stellt das Finanzgericht Baden-Württemberg fest: Das Fahrzeug kann auch über den 01.05.2005 hinaus weiterhin wie ein Lkw eingestuft und nach zulässigem Gesamtgewicht besteuert werden.

Dem Antrag auf Aussetzung der Vollziehung des Kfz-Steuerbescheids gab das Gericht statt und setzte damit die Kfz-Steuer auf 172 Euro jährlich herab. Das Finanzamt hatte zuvor 820 Euro erhoben. Die Rechtsgrundlage ergebe sich nach einer Änderung des Kfz-Steuergesetzes unmittelbar aus dem europäischen Gemeinschaftsrecht, nach dem dieses Kraftfahrzeug kein Pkw, sondern ein „anderes Fahrzeug“ sei.

Die verkehrsrechtliche Klassifikation des Mercedes G-300 ergibt sich nach Aufhebung des § 23 Absatz 6a der StVZO direkt aus der EU-Richtlinie 70/156/EWG vom 06.02.1970. Danach ist ein Kraftfahrzeug kein Pkw, wenn es

  • über einen einzigen Innenraum verfügt und
  • außer dem Fahrersitz höchstens sechs Sitzplätze hat und
  • die folgende Bedingung einhält: Personenlast [= zulässiges Gesamtgewicht] > Masse im fahrbereiten Zustand [Leergewicht] + 2 x Anzahl der Sitzplätze außer dem Fahrersitz x 68. Kurz: P > M + 2 x N x 68.

Das Gericht stellte fest, dass für schwere Geländewagen mit einem Gewicht von über 2,8 t zul. Gesamtmasse die aufgehobene Vorschrift der StVZO den Weg für die Einstufung nach EU-Recht freimacht. Es ließ jedoch die Beschwerde zum Bundesfinanzhof zu, da eine Vielzahl von Fällen betroffen ist und die unmittelbare Anwendung des EU-Rechts für die Kfz-Steuer eine noch ungeklärte Frage sei.

(Quelle: FG Baden-Württemberg, 8 V 4/06)

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