Geländewagen-News vom 19.06.2006
Die Mercedes
G-Klasse kann weiterhin nach Gewicht besteuert werden
Für Halter des schweren Geländewagens Mercedes G-Modell stellt das Finanzgericht
Baden-Württemberg fest: Das Fahrzeug kann auch über den 01.05.2005 hinaus
weiterhin wie ein Lkw eingestuft und nach zulässigem Gesamtgewicht besteuert
werden.
Dem Antrag auf Aussetzung der Vollziehung des Kfz-Steuerbescheids gab das
Gericht statt und setzte damit die Kfz-Steuer auf 172 Euro jährlich herab. Das
Finanzamt hatte zuvor 820 Euro erhoben. Die Rechtsgrundlage ergebe sich nach
einer Änderung des Kfz-Steuergesetzes unmittelbar aus dem europäischen
Gemeinschaftsrecht, nach dem dieses Kraftfahrzeug kein Pkw, sondern ein „anderes
Fahrzeug“ sei.
Die verkehrsrechtliche Klassifikation des Mercedes G-300 ergibt sich nach
Aufhebung des § 23 Absatz 6a der StVZO direkt aus der EU-Richtlinie 70/156/EWG
vom 06.02.1970. Danach ist ein Kraftfahrzeug kein Pkw, wenn es
- über einen einzigen Innenraum verfügt und
- außer dem Fahrersitz höchstens sechs Sitzplätze hat und
- die folgende Bedingung einhält: Personenlast [= zulässiges Gesamtgewicht] > Masse im fahrbereiten
Zustand [Leergewicht] + 2 x Anzahl der Sitzplätze außer dem Fahrersitz x 68.
Kurz: P > M + 2 x N x 68.
Das Gericht stellte fest, dass für schwere Geländewagen mit einem Gewicht von
über 2,8 t zul. Gesamtmasse die aufgehobene Vorschrift der StVZO den Weg für die
Einstufung nach EU-Recht freimacht. Es ließ jedoch die Beschwerde zum
Bundesfinanzhof zu, da eine Vielzahl von Fällen betroffen ist und die
unmittelbare Anwendung des EU-Rechts für die Kfz-Steuer eine noch ungeklärte
Frage sei.
(Quelle: FG Baden-Württemberg, 8 V 4/06)
© 2006-2017 Thomas W. W. Rode, Wendeburg, E-Mail:
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