Dieses gilt für Krafträder, die
- ein amtliches Kennzeichen führen müssen und
- ab dem 01.01.1989 erstmals zugelassen sind und
- mit einem 2- oder 4-Takt-Fremdzündungsmotor
ausgestattet sind und
- einen Hubraum von mehr als 50 cm³ haben oder
deren bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit mehr als 45 km/h beträgt.
Im Rahmen der AUK wird eine Kohlenmonoxid-Messung (CO) durchgeführt. Hierfür
gibt es in Abhängigkeit von der technischen Ausrüstung des Kraftrades folgende
Vorgaben:
Die AUK wird als Bestandteil der Hauptuntersuchung (HU) durchgeführt. Soll sie
als eigenständiger Teil durch eine amtlich anerkannte Werkstatt durchgeführt
werden, darf dies frühestens im Monat vor der Hauptuntersuchung erfolgen. Der
Nachweis für die AUK, der mit einem Klebesiegel mit eingeprägter Nummer der
amtlich anerkannten Werkstatt versehen sein muss, ist dann dem
TÜV-Sachverständigen vor Beginn der Hauptuntersuchung vorzulegen.
Krafträder im Sinne der
AU-Richtlinie sind zwei-, drei- und bestimmte vierrädrige Kraftfahrzeuge, die
unter den Anwendungsbereich der Richtlinien 92/61/EWG „Betriebserlaubnis für
zwei- und dreirädrige Kraftfahrzeuge“ oder 2002/24/EG „Typgenehmigung für zwei-
und dreirädrige Kraftfahrzeuge“ fallen. Hierzu gehören auch bestimmte Trikes
und Quads mit den unten genannten Schlüsselnummern zu 1 aus dem
Fahrzeugschein
bzw. den Angaben zu Feld J und Feld 4 aus der
Zulassungsbescheinigung Teil 1.
Liegt der Fahrzeugschein vor und
ist das Erstzulassungsdatum ab 01.01.1989, so können die betroffenen Fahrzeuge
anhand der ersten 4 Stellen der „Schlüsselnummer zu 1" einfach identifiziert werden:
2502, 2512, 2522, 2603, 2604, 2614,
0901, 0902, 0960, 0980, 1901, 1902,
3901, 3902, 3960, 3980, 4901 oder 4902.
Liegt die
Zulassungsbescheinigung
Teil 1 vor und ist das
Erstzulassungsdatum ab 01.01.1989, so ist die
Verschlüsselung in den Dokumenten davon abhängig, ob es sich um ein Fahrzeug
handelt, dessen EG-Typgenehmigung
(Feld 6) vor oder ab dem 01.10.2005 erfolgte. Die
betroffenen Fahrzeuge können dann anhand folgender Tabelle identifiziert werden: