Lkw-News vom 26.07.2006
Bundesregierung entlastet Lkw-Gewerbe um 250 Millionen Euro
Kabinett beschließt den Entwurf eines Gesetzes zur
Änderung kraftfahrzeugsteuerlicher und autobahnmautrechtlicher Vorschriften.
Das Bundeskabinett hat in seiner
heutigen Sitzung den vom Bundesverkehrsministerium vorgelegten Entwurf eines
Gesetzes zur Änderung kraftfahrzeugsteuerlicher und autobahnmautrechtlicher
Vorschriften beschlossen. Damit sollen deutsche Fuhrunternehmen um 250 Millionen
Euro steuerlich entlastet werden. "Dies ist ein erster Schritt im
Mautermäßigungsverfahren, den wir gemeinsam mit den Verbänden des
Straßengüterverkehrsgewerbes vereinbart haben. Wir werden darüber hinaus nach
weiteren Möglichkeiten zur Entlastung des Gewerbes suchen", so
Bundesverkehrsminister Wolfgang Tiefensee.
Nach dem Gesetzentwurf sollen Deutsche Speditionen mit einer Absenkung der
Kfz-Steuer um 150 Millionen Euro entlastet werden. Da den Ländern dadurch
Steuereinnahmen aus der Kfz-Steuer entgehen, werden die Einnahmeausfälle in Höhe
von 150 Millionen Euro aus dem Mautauskommen gegenfinanziert. Das
Autobahnmautgesetz für schwere Nutzfahrzeuge (ABMG) wird entsprechend angepasst.
Zugleich wird ein Förderprogramm in Höhe von 100 Millionen Euro pro Jahr für die
Anschaffung besonders umweltfreundlicher schwerer Lkw finanziert. Insgesamt
erfolgt eine Anhebung des durchschnittlichen Mautsatzes um 1,1 Cent von 12,4
Cent/km auf durchschnittlich 13,5 Cent/km. Das Gewerbe wird mit diesen
Harmonisierungsmaßnahmen in Höhe von insgesamt 250 Millionen Euro entlastet.
(Quelle: Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS), 26.07.2006, Nr.:
244/2006)
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