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Kraftfahrzeugsteuer-Durchführungsverordnung (KraftStDV)

In der Fassung der Bekanntmachung vom 26. September 2002 (BGBl. I S. 3856), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom
29. Mai 2009 (BGBl. I S. 1173).

Der Wortlaut dieser Rechtsvorschrift wurde sorgfältig überprüft, eine Gewähr kann jedoch nicht übernommen werden!
Bei Rechtsvorschriften ist immer die amtliche Druckfassung verbindlich!

Inhaltsübersicht
 

Abschnitt 1, Allgemeine Bestimmungen
§ 1 Örtliche Zuständigkeit
§ 2 Mitwirkung der Zollbehörden
Abschnitt 2, Inländische Fahrzeuge
§ 3 Steuererklärung
§ 4 Verfahrensvorschriften zu § 10 Abs. 2 des Gesetzes
§ 5 Mitwirkung der Zulassungsbehörden
§ 6 Prüfung von Unterlagen
§ 7 Steuervergünstigungen
§ 8 Halterwechsel
§ 9 Abrechnungsverfahren
Abschnitt 3, Ausländische Fahrzeuge
§ 10 Grundsatz
§ 11 Steuererklärung
§ 12 Steuerfestsetzung, Steuerkarte
§ 13 Weiterversteuerung
§ 14 Steuererstattung
§ 15 Überwachung
Abschnitt 4
§ 16 Widerrechtliche Benutzung
Abschnitt 5
§ 17 Kennzeichen im Sinne des § 1 Abs. 1 Nr. 4 des Gesetzes

 

 

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08-2017 Layout und Querverweise: Thomas W. W. Rode, Wendeburg, E-Mail: info@Kfz-Steuer.de
(Alle Angaben ohne Gewähr!)